Auch Helden haben schlechte Tage, Teil eines Graffitis aus Berlin
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zum Lagerfeuer

neuer Beitrag

Dr.Fish, Ostufer JWD, 18.03.2024 11:18:32

Moin allerseits, ich habe da noch einen Tipp zur Heringsverwertung. Hat mit der Fischhändler in der ganz alten Heimat mal erzählt, selbst auch Angler. Die Heringe versorgt man zu Hause am besten bereits entschuppt, der Trick mit dem Drahtsetzkescher hat sich ja herungesprochen und ist etabliert. Bitte auf geeignete Knoten am Tampen achten, sonst geht das in die Hose.
Ich säubere meine Küchenherige seither messserfrei. Mit einer geeigneten, weil stabilen Stahlschere zunächst vom Waidloch in her einen ein- Zentimeter breiten Streifen vom Bauchkiel Richtung Kehle abschneiden. Der abgeschnittene Teil beinhaltet die kleinen Bauchflossen, die bei der Arbeit mit einem Messer immer so nerven. Gleichzeitig ist dieser Streifen als Naturköder um ein vielfaches attraktiver als ein üblicher Heringsfetzen: Silbrig- hell, mit Flossenpaar, superbeweglich, zäh am Haken !
Nun mit der stabilen Schere einen Nackenschnitt am Hering durchführen, gerade eben die Wirbelsäule durchtrennen. Nun den Heringskopf fest greifen und Bauch- schwanzwärz abziehen. Vorteil ist, dass sämtliche Eingeweide inklusive der schwarzen Bauchinnenhaut am Herinngskopf hängen bleiben. Der Fisch ist also bis auf den kleinen Rest unmittelbar bauchwärts der Wirbelsäule/ Mittelgräte komplett sauber, diesen Rest mit dem Daumennagel nass entfernen. Kein Messer = kein Abrutschen, und noch tolle Naturköder zum luftdicht verpachten einfrosten. Top- Köder für Hornhecht und Forellen, auch die Regenbogner im Canale Grande. Viel Spaß beim Ausprobieren !

Kommentar vom 19.03.2024 08:31:50
Moin DR.Fish, ich ordne Deinen Beitrag mal als einen

epochalen Beitrag

ein.

Er ist schon auf der Heringsseite. Ich muß leider flitzen. Ich komme noch drauf zurück. Hornhechtköder ... Was für ein Tipp!!! Danke dafür.

Griffbereit habe ich zufällig eine Zeile. Für Dich zum Schmunzeln. Keine Sorge, ich mache kein neues Fass auf:-)

Seit Ende 2023 in Kraft:

§ 11 Abs. 1 d) letzter Satz Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck: Beim Heringsangeln ist das Mitführen eines Drahtsetzkeschers nicht gestattet.

Mit Angelfischer sind die Nebenerwerbfischer gemeint, die mit Langleine fischen dürfen. Angler dürfen das nicht. Auf den Gewässern deutet immer auf Boote hin. Wenn man ein Kartoffelnetz mitnimmt und die Heringe damit entschuppt, ist das o.k.
Die Fischereiaufsicht greift nicht ein. Darf sie nicht. Sie ist nicht zustöändig. Es geht bei dem Thema um unzulässige Müllentsorgung. Da darf nur die Polizei tätig werden.
Es könnte sein, dass es eine Internetseite gibt, in der man solche Vorfälle von Tierkörperbeseitigung = Heringe entschuppen anzeigen kann. Das weiß ich aber nicht genau.
Achtung: Das gilt nur in Lübeck. Nicht im Bereich Kiel.
:-) ;-) :-)

fishfinder nutzt wie Du eine Schere!
Schnelle herzliche Grüße von
Udo

Muecke3007, Westfalen privat, SH im Herzen, 05.03.2024 15:15:10

Moin Moin
Danke für das Aufnehmen des Balls und die Vervollständigung.
Wow!
Musste jetzt erst mal von Börnes nicht forensisch tätigen Kollegen wiederbelebt werden, weil ich grad vor Lachen vom Stuhl gekippt bin. Die Szene mit dem Dorsch und dem Plötzlichen Stichtot habe ich mir zu genau vorgestellt. Hahahaa...
Donnerstag guck ich mal, ob in Kappeln ein paar Heringe zu fangen sind, oder vielleicht Platte.
Wenn nicht, dann weiß ich nen guten Blog zum Zeitvertreib...
Petri
Muecke

-
Kommentar vom 15.03.2024 09:58:05
Moin Moin, schön zu lesen, dass Dir der Börne / Thiel Dialog gefallen hat. Ich liebe die meisten der Folgen. Legendär ist für mich auch die Szene, in der Herr Professor im Imbis sein Hähnchen zerlegt. Distal zwei Schnitte, dann ...
Deine Erfolgsmeldung aus Kapplen geht demnächst auf die Heringsseite. Deine sehr schöne Beobachtungen und Beschreibungen sind dann im nie vergessenden Netz verewigt. Danke dafür.
Grüße nach Westfalen aus dem Bereich Holstein Kiel :-)
von Udo

Dr.Fish, Ostufer JWD, 04.03.2024 14:48:26

"Der Nord-Ostsee-Kanal ist fischereirechtlich ein Binnengewässer. Laut § 2 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 Binnfischereiverordnung SH gilt in Binnengewässern für Dorsch ein Mindestmaß von 35 cm. Die Regelungen zur Fangbegrenzung gelten nur in Gemeinschaftsgewässern der EU, nicht aber in Binnengewässern. Folglich können im Nord-Ostsee-Kanal derzeit Dorsche ohne Mengenbegrenzung gefangen werden. Gleiches gilt für alle anderen Binnengewässer, in denen ggf. Dorsche gefangen werden können, z. B. Trave ..."
...Gefunden auf der SH- Der echte Norden- Seite. Insgesamt ein ganz schwaches Bild, dass ich in unserer Republik mindestens promovierter Europa- Volljurist sein muss, um die Bestimmungen auf Europa-, Bundes-, Landesebene miteinander hirarchisch geordnet abzugleichen, und dann noch die Kreis- oder Gewässerspezifitäten beachten darf. Bitte Bundeseinheitliche Regelungen in einfacher Sprache für alle, Danke.
Leider stehen im selben Portal auch noch so schöne Dinge wie die Ermutigung, in der Brandung auf Dorsch zu angeln, oder markierte Dorsche für 20 Euro Pfand im Ganzen abzugeben. Ganz schwierig bei einem geltenden Beangelungsverbot auf der Ostsee.
Egal, der Canale Grande ist für uns ein Binnengewässer, daher dürfen wir ja den ursprünglich einheimischen Forellenarten dort erst seit Donnerstag nachstellen. Ein paar Meter weiter, am Tiessenkai, 12/12 Monate im Jahr, genauso ein lustiger Irrsinn wie die Nummer mit dem Dorsch.

-
Kommentar vom 05.03.2024 08:41:48
Moin Dr.Fish, herzlichen Dank. Ich sitze gerade beim Kaffee. Meine J007B_002 - 022/24 entspannen sich noch. Mein neues Projekt ist die digitale Nummerierung meiner Heringe :-)

ich weiß nicht, ob Du den "EU-Aktionsplan: Schutz und Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei" kennst. Den Plan muß jeder Staat beachten.

In dem Plan ist beschrieben worden, das die Fischerei mit Grundschleppnetzen auf keinen Fall nachhaltig ist.

Dieser Gedanke ist in Rostock und bei meinem zweitbesten Freund irgendwie nicht angekommen. Konnte ich den Medien entnehmen.

In diesem Aktionsplan ist auch festgelegt, dass Maßnahmen auf Grundlage von soliden Daten getroffen werden müssen.

Dass ICES stellt auf Datenbasis fest: Landbasierte Angelmethoden, z.B. Uferangeln, hat keinen signifikanten Einfluß auf den Dorschbestand. Jetzt sowieso nicht mehr.

Freizeitfischerei wird darin als Angeln vom Boot gesehen. Es ist deshalb vorgesehen, alle dafür geeigneten (Klein)boote zu erfassen.

Nun kommt FRONTRX ins Spiel: "... Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) unterstützt wird, hilft auch den Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Erfüllung der Aufgaben und Pflichten, denen sie im Rahmen der GFP nachkommen müssen...".

Ich könnte mir vorstellen, als Spinnangler spinne ich mir manchmal was zusammen, das die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle für Tickets, die zum Auslaufen eines Bootes berechtigen, geplant und eingerichtet werden muß. Klar, mit App, Barcode und Werbeeinblendung auf dem Smartphone.

Zum Angeln eine Nummer ziehen. E-Rezeot geht ja auch. Mehr oder weniger.

Der EU geht es auch immer um den Erhalt gesellschaflticher, sozioökonomischer Strukturen. Da soll nach Wissenlücken geforscht werden. Ob wir Angler unter dem lichtschwachen Mikroskop der EU jemals entdeckt werden?

Jedenfalls stehen im März wichtige Termin im ICEC und später in der EU an.

Klar zu erkennen ist, daß wir uns mitten in einem harten Verteilungskampf der letzten Fische der Ostsee befinden.

Den Appellen der Verantwortlichen, jeder Angler möge sich vor Antritt des Angelns bitte sorgfältig und genau über die geltenden Vorschriften unterrichten, schließe ich mich an. Das ist im Internet einfach möglich, wie man an diesem Thema hier sieht.

Hinweisen möchte ich darauf, daß ich hier als Blogger lediglich meine Meinung kunstvoll darstelle.

Wer es noch nicht mitbekommen haben sollte: In Lübeck dürfen Setzkescher, sie werden gerne zum Entschuppen von Heringen genutzt, nicht mehr beim Angeln mitgeführt werden. Also greife ich zum Kartoffelnetz? Oder ist das Entschuppen am / im Wasser verboten?

Kiel ist nicht Lübeck. Soweit ich weiß, gilt dieses Verbot hier nicht. Ich bin unsicher. Ist mir etwas entgangen? Ich habe die Notiz nur schnell überflogen. Wissen es die Kollegen? Wer weiß etwas. Wer ist mein Ansprechpartner?

Kürzlich habe ich erfahren, dass die Aorta nun als eigenes Organ gilt.

Wir Angler sind das Organ der Nachhaltigkeit

Grüße von Udo

Jo 3012, 03.03.2024 15:51:12

Moin,
nur ein gut gemeinter Tipp an die Verleger und Vereine. Bitte besorgt euch einen ordentlichen Rechtsbeistand und klärt uns korrekt auf. Bitte ohne Fachchinesisch, ein einfaches ja oder nein versteht jeder.
Ich denke, wer dann die Gesetze bricht ist selber Schuld.
Danke an muecke3007, bitte mehr fundierte Beiträge.
Petri und allen viel Spaß mit der schönsten Nebensache der Welt.

-
Kommentar vom 03.03.2024 21:39:05
...

Muecke3007, Westfalen privat, SH im Herzen, 03.03.2024 15:39:15

Oh Petrus, reiche mir einen Nautiker…
Ist der NOK ein Küstengwässer iSd ICES?
Eher nicht. Dann gälte das Fangverbot der EU DA auch nicht.
Das konnte ich grad herausfinden:
1. „Unterdivision“ eine Unterdivision des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) in der Ostsee entsprechend der
Festlegung in 1. „Unterdivision“ eine Unterdivision des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) in der Ostsee entsprechend der Festlegung in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 218/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (9);des Europäischen Parlaments und des Rates...
Aha!
Dort heißt es so schön wie deutlich für die Küste Schläfrig Holzbeins:
[•••]
— Statistischer ICES-Unterbereich 22 (BAL 22)
Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von Kap Hasenöre (56o09′ N, 10o44′ O) an der Ostküste Jütlands bis Gniben (56o01′ N, 11o18′ O) an der Westküste Seelands verläuft; von dort entlang der West- und Südküste Seelands bis zu einem Punkt bei 12o00′ O; von dort genau nach Süden zur Insel Falster; von dort Entlang der Ostküste der Insel Falster bis Gedser Odde (54o34′ N, 11o58′ O); von dort genau nach Osten bis 12o00′O; von dort genau nach Süden zur Küste Deutschlands; von dort in südwestlicher Richtung entlang den Küsten Deutschlands und der Ostküste Jütlands bis zum Ausgangspunkt.
[°°°]
Der NOK dürfte westlich dessen liegen.
Siehe Administrator: Küstenlinie …
Es handelt sich zwar um eine Seewasserstraße im Sinne des Schifffahrtsrechts, aber nicht um ein Küstengewässer iSd ICES
Schätze ich mal
Petri
Muecke

-
Kommentar vom 03.03.2024 16:59:00
Moin Muecke3007, joh, der Kanal ist ein Binnengewässer mit Seestraße.
Grüße von
Udo
Kommentar vom 03.03.2024 17:17:13
P.S. Saubere Recherche!

Muecke3007, Westfalen privat, SH im Herzen, 03.03.2024 13:28:58

Servus.
Zu der Rechtsansicht, dass Freizeitfischer nicht der Uferangler sei und dass darum dass Fischen auf und Behalten von Dorsch erlaubt sei, habe ich kritische Anmerkungen zu machen.
Die Berichterstattung in den Medien, auch im Blinker, behauptet immer Ergebnisse, ohne die Rechtsquellen wirklich zu lesen.
Das Verbot ergibt sich aus einer Verordnung der EU, und die Verordnung erklärt sich selbst, ohne Bezugnahme auf andere oder gar nationale Rechtsquellen.
„Artikel 9
Maßnahmen für die Freizeitfischerei auf Dorsch in den Unterdivisionen 22 bis 26
Die Freizeitfischerei auf Dorsch ist in den Unterdivisionen 22 bis 26 verboten.
[...]
Artikel 3
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die in Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 festgelegten Begriffsbestimmungen. [Anm. Muecke – Freizeitfischer wird da nicht genannt]
Darüber hinaus bezeichnet der Ausdruck
[…]
„Freizeitfischerei“ nichtgewerbliche Fischerei, bei der biologische Meeresressourcen beispielsweise im Rahmen der Freizeitgestaltung, des Fremdenverkehrs oder des Sports gefangen werden;“ [...]
Gesetze kann ich besser als angeln (und ich angel ziemlich gut, egal wo). Ich würde niemandem dazu raten, die Rechtsansicht des sehr geschätzten Administrators zu befolgen und zu versuchen, mich mit einem Verbotsirrtum herauszureden.
Es ist richtig, dass in anderen Verordnungen der Freizeitfischer der Bootsangler ist, hier aber nicht.
Passt auf Euch auf, und auf Eure Papiere, und den Fisch ...
Und vor allem auf eine gute Zeit am Wasser.
Petri
Muecke

-
Kommentar vom 03.03.2024 17:02:01
Moin Muecke3007,
hier mal was offizielles:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/F/fischerei/dorsch.html

"... Die oben benannten Regelungen gelten im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU in Unionsgewässern. Maßgeblich für die Anwendbarkeit der Regelungen ist der Geltungsbereich des Seefischereigesetzes des Bundes. ..."

Grüße von Udo
Kommentar vom 03.03.2024 21:22:06
Moin Muecke3007, ganz herzlichen Dank für Deine Darstellungen.

Hier Deine wichtige Botschaft an alle Leser:

"... Gesetze kann ich besser als angeln (und ich angel ziemlich gut, egal wo). Ich würde niemandem dazu raten, die Rechtsansicht des sehr geschätzten Administrators zu befolgen und zu versuchen, mich mit einem Verbotsirrtum herauszureden... Passt auf Euch auf, und auf Eure Papiere...".

Prof. Dr. Dr. Börne: "Mensch Thiel, eben bekomme ich den Dorsch auf den Tisch. Einzelhaken Unterlippe. Perfekt gehakt. Hier am Hals deutliche Schleifspuren. Die hat er sich am Strand zugezogen. Deutlich zu sehen die Stelle, an der ihn ein stumpfer Gegenstand betäubt hat. Gestorben ist er an einem Herzstich."
Thiel: "Börne, das interessiert mich nicht die Bohne. Das hat sich alles am Strand abgespielt. Nicht im Wasser. Ich fahr jetzt zum Fußball."
Nach der Info des Landes SH und nach der VO 1380/2013 Artikel 4 Abs.1 der gemeinsamen Fischereipolitik gelten die Vorschriften in den Unionsgewässern.

Wenn ich den Dorsch versehentlich fangen sollte, keine Sorge, dass passiert kaum, muß ich ihn zum Zurücksetzen aus dem Wasser holen, an den Strand bringen. Und da haben wir den Salat. Dort gilt Eckernförder Landrecht in Form der örtlichen Gesetze.

Der Freizeitfischer ergibt sich auch aus dem SeeFischG. Das gilt auch nur im Wasser. Macht insg. für Fischereigesetze auch Sinn.

Für Dich auch eine schöne Zeit am Wasser und herzlichen Dank für Deine Einschätzung.

Grüße von
Udo

Alter Dummkopf, Schwaneberg, 02.03.2024 23:51:37

Guten Abend und Hallo,
Danke, Udo für's Runtermachen.
Finde ich unangemessen.
Überall ist zu lesen, z.B. im "Blinker",
von einem Fangverbot für Dorsch in der
westlichen Ostsee ab 1.1.2024.
Unabhängig von der Sinnhaftigkeit dieses Verbotes.
Ich denke, sich zu beschimpfen, oder nach Schlupflöchern und Spitzfindigkeiten zu suchen ändert nichts an der Existenz dieses Verbotes.
Hoffe doch, daß ich mir mit meiner Nachfrage
nicht den Zorn der Götter herbeibeschworen habe.
Zu gern gucke ich auf Eure Seite nach den aktuellen Einträgen.
Gute Fänge allen, P.S.

Kommentar vom 03.03.2024 10:01:54
Hallo Alter Dummkopf,
es ist schon eine Börde mit Dir :-)
Ganz herzlichen Dank für Deinen Eintrag. Der zwingt mich zu genauen Formulierungen:

Das Verbot existiert unbestritten für Boots- und Kutterangler. Ich halte es für angemessen.

Ich verfolge dieses Thema seit langer Zeit. Vor etwa 10 Jahren habe ich das Anglen vom Ufer nach Dorschen eingestellt. Das Baglimit für mich Uferangler galt auf dem Papier. Es spielte praktisch keine Rolle für mich. Es war unerreichbar. Es gab keine Dorsche, die ich mit meiner armseligen Methode, Angel, Schnur und Köder vom Ufer fangen könnte. Das ist schade. Ich glaube nicht, das sich der Dorschbestand jemals wieder erholen wird. Das zu meiner Gesinnung.

Nehmen wir mal das Mindestmaß von 35cm. Es ist eine Zahl, die ziemlich genau ermittelt werden kann. Da ist kein Platz für Spitzfindigkeiten. Das selbe gilt für das Dorschfangverbot. Es gibt eine exakte Regelung. Das SeefischG gilt im Wasser, aber nicht an Land.

Machst Du einen Schritt zu weit, verfällt man in Madness: One step beyond: https://www.youtube.com/watch?v=SOJSM46nWwo

Ich verweise mit einem Dankeschön an die Kollegen bei tacklefever.de auf diesen schönen Bericht, der genau diesen Schritt zu weit beschreibt und was dann mit voller Wucht des Staates passiert: https://www.tacklefever.de/index.php?topic=8100.0

Ich denke mir das übrigens nicht aus, das ist Realität! Ich habe vor etwa 10 Jahren meine Informationen zum Angelrecht in SH auf meinen Seiten eingestellt. Da ging es genau um diesen einen Schritt zu weit.

https://www.udokrummrey.de/gesetzte.htm

Der Skandal, Du selber bist ein Opfer und hast es nicht gemerkt, ist der bewußte Gebrauch des Wortes Freizeitfischer. In den Medien wird er übersetzt mit Angler. DAS IST FALSCH. Von Politikern wird er übersetzt mit Angler: DAS IST FALSCH. Aber es ist gewollt: Ich hatte darauf bereits vor etwa 2 Wochen hingewiesen:

Bei meiner Recherche zum Thema Freizeitfischerei bin ich auf eine sensationell neue Methode der Köderpräsentation gestoßen. Diese Methode hat den Namen nudging. Ein bekannter Name aus der Welt der Wissenschaft, Dr. Harry Strehlow, auch er ist für den ICES tätig, präsentiert und bürgt für diese hoch entwickelte und hochwirksame besondere Fangmethode zusammen mit anderen Forschern des Thünen Institut für Ostseefischerei in einem Endbericht. Der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV) war Kooperationspartner des Endberichts. Das Thema Müllvermeidung durch Freizeitfischer wurde erforscht. Mit dieser geballten Expertise ist sichergestellt, dass wir uns auf höchstem Niveau des Stands der Wissenschaft und der Verbandsarbeit bewegen. Die Autoren betonen, dass sie die alleinige Verantwortung für den Inhalt des Endberichts haben.

Die Autoren beschreiben das Nudging als ein Verfahren, um "... Menschen durch indirekte, bewusst gesetzte Anreize zu einem gewünschten Verhalten zu bewegen. Dabei erfolgt die Beeinflussung der Personen ohne dass es diesen bewusst ist..."

Ob man so etwas machen darf? Wissenschaft als Paternalismus? Na ja, wer die Ostsee als Testgebiet und nicht als Lebensraum begreift, kann so was schon mal in der Gesellschaft ausprobieren. Man greift dann ja nicht in einen Lebensraum ein, sondern spielt in einem Testgebiet. Solche Gesinnung ist kritikwürdig.

Wenn ich bemerken würde, dass ich als Uferangler mit dem Begriff Freizeitfischer mit der nudging Methode zu einem Verhalten geführt werden soll, dass gesetzlich, also maximal demokratisch, gar nicht gewollt ist, dann ... Gnade uns Gott.

Ob 35cm oder die Uferline, es sind wichtige Grenzen.

Grüße von der Förde
von
Udo

Alter Dummkopf, Schwaneberg, 01.03.2024 23:20:30

Hallo, fischologe,
Wie jetze, der untermaßige Dorsch
schwimmt wieder? Und was macht der andere?
Grüße aus der Börde an die Förde!P.S.

-
Kommentar vom 02.03.2024 06:15:47
Hallo Alter Dummkopf, ich übernehme mal :-)
Du bist nun für uns alle das beste Beispiel dafür, wie das Wort Freizeitfischer wirkt. Nämlich schädlich.

In vielen Schlagzeilen und Berichten wird behauptet, dass Freizeitfischer keine Dorsche entnehmen dürfen. Dabei wird vergessen zu erwähnen, dass nur Boots- und Kutterangler sog. Freizeitfischer sind.

Alle anderen Angler, das sind Menschen die mit einer Angelrute den Fischfang ausüben, sind nicht das selbe wie Freizeitfischer. Diese Behauptung gilt nur im Kreuzworträtsel straffrei.

https://www.bfn.de/freizeitfischerei

Die Grenzen des SeeFischG und damit die EU-Regelung beginnen / enden an der Uferlinie.

Grüße von
Udo von der Förde in die Börde
P.S.
Originalton Institut OF Rostock: "... Die Fischerei spielt für die weitere Entwicklung des Dorschbestandes keine nennenswerte Rolle mehr – egal, ob die Fangmengen 100, 300 oder 500 Tonnen betragen. ..." Stand 10/2023 Quelle:

https://www.thuenen.de/de/fachinstitute/ostseefischerei/service/detail/fangmengen-fuer-die-ostsee-situation-bleibt-2024-angespannt

letzter Absatz vor Ansprechperson

Grüße an alle, die sich als Freizeitfischer fühlen, aber gar keine sind.

Dickes Petri an alle Angler, an meine Kollegen

P.S.S:
Nach dieser quasi wissenschaftlichen Aussage müßte das Dorschfangverbot rechtlich sofort ausgesetzt werden. Die sachliche Grundlage auf Datenbasis hat sich entscheidend geändert.

Nebenbei: Maßige Dorsche werden hier sehr selten gefangen. Petri fischologe zu Deinem Dorschfang und lass Dir auf keinen Fall den Appetit verderben. Lass ihn Dir doppelt, gut und sehr gut, schmecken :-)

Kajak Rudi, GC, 01.03.2024 19:24:35

Hi FF-FischFrank, danke für den Tipp, kann bestimmt süchtig machen und ist ausbaufähig. Zum Zweck des Familienfriedens werde ich wohl erst im nächsten Urlaub hier weiter dran arbeiten. Petri dir.

fishfinder, Neumünster, 26.02.2024 22:40:00

Moin Udo,
den Savage Gear kennst du vom Kai. Letzten Sommer in weiß mein Makrelenblinker :-)
LG Jens

-
Kommentar vom 27.02.2024 05:35:53
Moin fishfinder, ich bemühe mich sehr, die Schreibweise der ausgedachten Namen zu übernehmen. Bei Dir ist es lustig: Eigentlich müßte man statt fishfinder FISHFINDER schreiben. Das wäre angemesssen :-) Bei Deinen Fängen. Das hätte Charles Bukowski so gemacht. Korrekt Deutsch wäre die Schreibweise Fishfinder. Ich weiß aber genau, dass Du maximal effizent arbeitest und angelst. Mit dem Hintergrundwissen schreibe ich nun jedesmal den Namen fishfinder, wie Du ihn benutzt. mit kleinem f. Du sparst Dir dadurch einen Druck auf die Hochstelltaste F. Im Laufe der Zeit ist da eine ganz schöne Zeitersparnis zusammengekommen!!!
Wer sich so schreibt, kennt auch die besten Köder für die jeweilige Angelsituation.
Es war zwar ein weißer Savage Gear, ich erinnere mich aber nur dunkel daran :-)
Joh, ich habe den mit Deiner Angel sogar ausgeworfen, während Du Deinen Fang der anderen Angel versorgt hast. Deshalb weiß ich auch wie der fliegt.
Ich glaube ich weiß, warum der Köder bei mir nicht so richtig ins Bewußtsein kommt. Ich kann den Namen für mich nicht übersetzen.
Ich bin da wie eine Meerforelle, ich stubbse den Köder manchmal an, um dann zu beißen. fishfinder, Antiton und Günni nutzen ihn erfolgreich. Dann muß er fängig sein. Jetzt bin ich mit der Nase so darauf gestoßen, daß ich ihn ausprobieren WILL. Was immer der Name auch bedeutet. Hoffentlich finde ich ihn gleich :-)
Mit einem kräfitgen
Asien ruft :-)
verbleibe ich mit hochachtungsvollen Grüßen
Udo

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