Schonzeit • Meerforelle • Hering • DorschDer LSFV hat festgestellt, dass falsche Angaben über die Schonzeiten von Plattfischen kursieren. Er bietet bei Fragen gerne eine Hilfestellung an. Hier ist sie: Stand 15.04.2023 funktioniert der Link. Die Zeit des Verfalls läuft ab jetzt ..Hilfestellung durch den LSFV SH. Lesen konnte ich heute, Stand 15.04.2023, folgendes: ... Die LSFV-Geschäftsstelle steht allen Mitgliedern gerne für Auskünfte zur Verfügung. In der Regel können wir Aussagen mit fundierten Informationen treffen. Antworten auf Fragen, die sich auf Schleswig-Holstein beziehen, können gern in Schleswig-Holstein eingeholt werden.... Gut, die Geschäftsstelle ist vorübergehend nicht erreichbar, kann ich auf der Startseite lesen. Service wie immer. Wir Kollegen besprechen solche Dinge auf hohem Niveau oft am Lagerfeuer. Diese Seite ist ab hier nicht aktuell. Die Daten auf dieser Seite gelten nicht mehr. Ich nutze diese teilweise sehr wertvollen Angaben nur für mich weiter. Achtung: Bach- und Meerforellen und Lachse sind im Kanal bis Ende Februar 2017 geschont. Es gibt keine Ausnahme. Auch silberblanke Fische müssen zurück. Immer. In Schleswig-Holstein gilt an der Küste für Meerforelle und Lachs eine Schonzeit vom 01.10. bis einsch. 31.12. eines Jahres (§ 2 Abs. 1 KüFO). Von der Schonzeit ausgenommen sind blanke Fische mit losen Schuppen. Diese starken Fische, die in diesem Jahr nicht zum Laichen aufsteigen, werden Überspringer genannt. Sie bilden sozusagen eine Genreserve im Meer. Falls in dem Laichgewässer ein Unglück passieren sollte, können diese Fische im nächsten Jahr aufsteigen und die Art erhalten. Einen Überspringer kann man vielleicht schon erkennen, wenn er am Band ist. Aber nicht immer. Nach dem Fang können dem Überspringer silberne Schuppen abfallen. Ich habe einmal in der Schonzeit einen Stein gesehen, auf dem befanden sich sehr viele silbrige Schuppen. War da ein Überspringer rausgekommen? Ich glaube ja. Heringe kann man an der Stelle kaum aus dem flachen Wasser bekommen. Wer sich zum Thema lose Schuppen genau informieren möchte klickt hier zu den wohl besten, bebilderten Seiten im Netz auch zu dem Thema lose Schuppen. Diese Seiten sind von Bernd Ziesche. Jeder Fisch, der in der Schonzeit keine silbrige Schuppen verliert und der verfärbt ist, ist ein geschonter Fisch. Hier handelt es sich um eine sog. «braune Meerforelle». Wie mit diesem Fisch umzugehen ist, ergibt sich aus § 2 Abs.2 KüFO. Danach ist es verboten, einen Fisch zu entnehmen, der geschont ist. Dieser Fisch ist nach § 2 Abs. 3 KüFO unverzüglich schonend in das Fanggewässer zurückzusetzen, ohne Rücksicht darauf, ob er verletzt, unverletzt oder tot ist. Von den Regelungen zu den Schonzeiten in der KüFO können Ausnahmen gemacht werden. Dies hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Abteilung Fischerei, als obere Fischereibehörde am 22. Januar 2013 - LLUR 32 - 7171.20.05 getan und die Schonzeiten für weibliche Scholle und Flunder sowie Steinbutt und Glattbutt aufgehoben. Diese Regelung gilt seit 5.1.2015 bis zum Ablauf des 31.12.2016 weiter. Achtung: Die Allgemeinverfügung fehlte Anfang 2017 wieder. Seit heute, 25.01.2017, ist sie da: Link funktioniert nicht http://w ww.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/Downloads/AllgemeinverfuegungKueFO.pdf?__blob=publicationFile&v=3">Die Allgemeinverfügung Mich persönlich schmerzt es sehr zu sehen, wie schlampig es über Jahre an der selben Stelle zugehen kann. Seit Veröffentlichung gelten die Ausnahmen von den Schonzeiten wieder. Neu: Seit Ende Juni 2016 gelten die Vorschriften der neuen Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern. Hier klicken zur neuen Binnenfischereiverordnung, BiFVO von Schleswig-Holstein. Die neuen Vorschriften betreffen alle Angler, die mit dem Kanalschein im Canale Grande, dem Nord-Ostsee-Kanal, angeln. Die Schonzeit für Meerforelle, Lachs und Bachforelle hat sich von Ende Dezember auf Ende Februar verlängert. Wichtig. Auch silberblanke Meerforellen oder Lachse dürfen nicht entnommen werden. Für Dorsch, Hering, Hornhecht, Köhler, Makrele, Regenbogenforelle, Stint und Wittling sind für das Angeln im Nord-Ostsee-Kanal keine Schonzeiten für Angler festgelegt. heringe meerforellen dorsche hornhechte makrelen schonzeit.htm © 2011/2024 udo krummrey gettorf |