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Mindestmaß für Meerforelle und Hering in Kiel

Ich habe im folgenden nur die Mindestmaße der Fisch­arten angeführt, die

hier in Schleswig-Holstein

bei der Meerforellenjagd er­fahr­ungsgemäß an den Haken gehen können.

Diese Mindestmaße gelten seit dem 1. Januar 2024 bis Ablauf des 31.12.2016 für die Ostsee = Küstengewässer in Schleswig-Holstein:
· Dorsch=Kabeljau 38cm (Achtung: für Fischer und im NOK gilt ein Mindestmaß von 35cm)
· Flunder kein Mindestmaß
· Hering kein Mindestmaß
· Hornhecht kein Mindestmaß
· Kliesche kein Mindestmaß
· Köhler = Seelachs kein Mindestmaß
· Lachs Mindestmaß 60cm (Schonzeit im NOK bis 29.02.)
· Makrele kein Mindestmaß
· Meerforelle Mindestmaß 40cm (Schonzeit im NOK bis 29.02.)
· Regenbogenforelle kein Mindestmaß
· Stint kein Mindestmaß
· Wittling kein Mindestmaß (kann man hier nicht mehr fangen, Stand 23.02.2024)

Aus §2 Abs. 1 KüFO ergeben sich die Mindesmaße für die einzelnen Fischarten. Hiervon können Ausnahmen gemacht werden. Dies hat das Landesamt für Land­wirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Abteilung Fisch­erei, als obere Fischereibehörde das Min­dest­maß für Hering, Flunder, Wittling und Kliesche auf­ge­hoben.

Kai aus Kiel fragt sich im Community am 30.12.2014: Was ist ab 1.1.2015 mit den Mindestmaßen?

Nach Angaben auf der Webseite führt dieser Link immer auf die gültige VO. Es handelt sich hier um einen sog. Perma Link. Hoffentlich wird dieser Link durch die Klimaerwärmung nicht aufgeweicht.

Aus §2 Abs.2 KüFO ergibt sich, dass es verboten ist, Fische zu entnehmen, die untermaßig sind. Werden unter­maßige Fische gefangen, sind diese nach §2 Abs. 3 KüFO unverzüglich schonend in das Fang­ge­wässer zu­rück­zusetzen, ohne Rück­sicht darauf, ob sie verletzt, un­verletzt oder tot sind.

Klarer kann eine Vorschrift kaum sein!

Für den NOK gilt die BiFO nach § 2 (2) LFischG SH.

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