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Mindestmaß für Meerforelle und Hering in KielIch habe im folgenden nur die Mindestmaße der Fischarten angeführt, diehier in Schleswig-Holstein bei der Meerforellenjagd erfahrungsgemäß an den Haken gehen können. Diese Mindestmaße gelten seit dem 1. Januar 2024 bis Ablauf des 31.12.2016 für die Ostsee = Küstengewässer in Schleswig-Holstein: · Dorsch=Kabeljau 38cm (Achtung: für Fischer und im NOK gilt ein Mindestmaß von 35cm) · Flunder kein Mindestmaß · Hering kein Mindestmaß · Hornhecht kein Mindestmaß · Kliesche kein Mindestmaß · Köhler = Seelachs kein Mindestmaß · Lachs Mindestmaß 60cm (Schonzeit im NOK bis 29.02.) · Makrele kein Mindestmaß · Meerforelle Mindestmaß 40cm (Schonzeit im NOK bis 29.02.) · Regenbogenforelle kein Mindestmaß · Stint kein Mindestmaß · Wittling kein Mindestmaß (kann man hier nicht mehr fangen, Stand 23.02.2024) Aus §2 Abs. 1 KüFO ergeben sich die Mindesmaße für die einzelnen Fischarten. Hiervon können Ausnahmen gemacht werden. Dies hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Abteilung Fischerei, als obere Fischereibehörde das Mindestmaß für Hering, Flunder, Wittling und Kliesche aufgehoben. Kai aus Kiel fragt sich im Community am 30.12.2014: Was ist ab 1.1.2015 mit den Mindestmaßen? Nach Angaben auf der Webseite führt dieser Link immer auf die gültige VO. Es handelt sich hier um einen sog. Perma Link. Hoffentlich wird dieser Link durch die Klimaerwärmung nicht aufgeweicht. Aus §2 Abs.2 KüFO ergibt sich, dass es verboten ist, Fische zu entnehmen, die untermaßig sind. Werden untermaßige Fische gefangen, sind diese nach §2 Abs. 3 KüFO unverzüglich schonend in das Fanggewässer zurückzusetzen, ohne Rücksicht darauf, ob sie verletzt, unverletzt oder tot sind. Klarer kann eine Vorschrift kaum sein! Für den NOK gilt die BiFO nach § 2 (2) LFischG SH. heringe meerforellen dorsche hornhechte makrelen mindestmass.htm © 2011/2025 udo krummrey gettorf |