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Freizeitfischerei Vorschlag zum Unwort des Jahres 2024

Aktualisiert am 26. April 2024

Dieser Entwurf ist bei mir ständig in Arbeit. Abgabetermin ist der 31.12.2024. Deshalb arbeite ich an diesem Thema mit niedriger Priorität. Aber unermüdlich. Der zentrale Gedanke dürfte bei wohlwollendem Lesen aus dieser Wortvielfalt herausschimmern.

Im folgenden verwende ich statt Freizeitfischerei oder Freizeitfischer die Abkürzung F*-Wort. Mehr ist dieses zusammengesetze Wort nicht wert. Es ist obsolet, keiner versteht, was damit gemeint ist und es führt weg von dem zentralen gesellschaftlicher Begriff Fischfang, der im Zentrum der Betrachtung, auch der Fischerei, steht. Das kann gewollt sein. Die Verwendung des F*-Wortes könnte auch auf eine geringe Bildungstiefe des Sprechers hinweisen.

Aktuelles Beispiel: Das Verkehrssektor verfehlt das Ziel des CO2 Ausstosses deutlich. Der Minister droht den Grünen mit Fahrverboten am Wochenende, um seinen Beitrag erreichen zu können. Schließlich betrachtet man den CO2 Ausstoß über alle Sektoren hinweg. Durchschnittlich ist alles in Ordnung. Die Verantwortung für den Sektor Verkehr wird verwischt. Die Veranwortung für den Schaden kann aus einer Zahl nicht ersehen werden. Der Sektors Verkehr wird in einem Nebel versteckt. Der Verursacher wird versteckt.

So wird das F*-Wort durch das Institut OF Rostock verwendet. Als Nebelkerze. Das Institut kann auch anders. Das zeigen deren alte Studien.

Bei der Verwendung dieses Wortes geht es dem Institut OF Rostock immer um das Angeln in der Ostsee. Die Bilder (Brandungsangler am Strand im sonnenuntergang, Heringsangler) dokumentieren dies. Es geht um Dorsch, Hering und auch um Meerforellen und Hechte. Alle Kollegen, die am Süßwasser angeln, sind mit dem F*-Wort nicht gemeint.

Dieses Wort der Fischereilobby ignoriert einen exakten Sprachgebrauch, der notwendig ist, um als Gesellschaft überleben zu können. Der Fischfang und das Meer stehen im Fokus der Wissenschaft und der Gesellschft. Begriffe wie Fischer und Angler können exakt auseinander gehalten werden. Das geht bereits in einer Kita und in der Bibel.

Das F*-Wort stellt die Fischerei in den Mittelpunkt der Betrachtung. Dabei wird übersehen, dass Angler wie Fischer den Fischfang ausüben. Angeln und Fischen sind zwei Arten des Fischfangs, die gesell­schaft­lich nebeneinander stehen: Mittlerweile fangen Freizeitfischer nämich so viele Fische wie die Berufsfischer, sagt die Fischereilobby, wenn es ihren Interessen dient.

Eine Gesellschaft, die die Wissenschaften und deren Begriffe nicht beherrscht, fährt den Dorschbestand schon mal an die Wand. Das passiert täglich weiter. Da ist leider nichts mehr zu retten. Der Kipppunkt wurde über­schritten. Der dramaturische Höhepunkt von quasi Wissenschaft und Politik ist das Fangverbot für Dorsche, die es gar nicht mehr gibt. Das Verbot muß kontrolliert werden. Teilbereiche der Gesellschaft, Institutionen wie eine quasi Wissenschaft geht nicht ihrer origionären Aufgabe nach und liefert verlässliche Zahlen, sonder fuscht, weit weg von der zusätzlichen Aufgabe, im politischen Bereich herum.

Das ohnehin schwere lesen dieses Textes, der Lesewiderstand, erhöht sich durch diese Abkürzung weiter. Mein Angebot steht aber: Keiner muß weiterlesen. Das Lesen dieses Textes erfolgt auf eigene Gefahr und kann zu Erschöpfungszuständen führen, die aber leicht mit angeln zu beseitigen sind.

Jeder weiß, was Anglerlatein ist. Es ist ein Kulturbegriff. Übersetzt in das Kauderwelch der Institute und Verbände würde dieser Begriff zu dem Wort Freizeit­fischerei­latein mutieren. Oder kurz zu F*-Wortlatein. Ich kaufe meine Angelsachen nicht in einem F*-Wortfachgeschäft sondern in einem Angelladen. Das Kauderwelsch muß aufhören. Es verwirrt klares Denken.

Weil es sich bei dem F*-Wort um Wissenschaftssprache handelt, was nicht sein kann, da Wissenschaft Begriffe exakt definiert, möchte ich auf das Wort Remigration kommen. Es gab im Rathaus von Rostock Widerstände, dieses Wort als Bezeichnung für eine Abteilung, in der es um Verwaltung von Migranten geht, zu ersetzen. Begründet wurde dies damit, daß dieses Wort ein lang gebrauchter, wissenschaftlicher Begriff sei. Vielleicht stammt er aus der Rostocker Fischereiforschung?

Das gute ist, es ist nun klar geregelt, was F*-Wort eigentlich bedeutet: Es ist das Boots- und Kutterangeln. Das ist gesetzlich nun so geregelt. Der Begriff ist für das Angeln auf See reserviert. Jeder Gebrauch des Wortes in anderen Zusammenhängen verbietet sich ab sofort. Die Sprache der Kreuzworträtsel stimmt plötzlich nicht mehr.

Das Institut OF Rostock definiert Freizeitischer wie folgt: ... Neben den Anglern gibt es Freizeitfischer, die mit kommerziellen Fanggeräten auf Fischfang gehen dürfen...

Freizeitfischer. Eine Google Suche, Stand: 09.04.2024 bringt nun genau dieses Ergebnis. Jedenfalls bei mir. Es ist eine Frage der kurzen Zeit, bis diese Seite des Institus OF Rostock so nicht mehr erscheint. Da bin ich sicher.

Eine weitere Definition des F*-Wortes bietet uns die Umgangssprache an: Mit Freizeitfischer sind im allgemeinen Sprachgebrauch Angler gemeint.

Die korrekte Übersetzung des F*-Wortes aus dem Kauderwelsch der offiziellen Sprache von Instituten minus 1 und Verbänden, der Dadaismus hat vielleicht Pate gestanbden, ist bei der Lösung eines Kreuzworträtsels wichtig. Nach Auskunft der genannten Webseite ( Stand: 07.04.2024, 7 Uhr) ... ist Angler die derzeit einzige Antwort, die wir für die Frage Freizeitfischer kennen.

Sehr viele Angler halten und fühlen sich als F*-Wort. Sie bilden eine Glaubensgemeinschaft in der geglaubt wird, F*-Wort seien Angler. So gehen die Kollegen fischen oder angeln. Das Wort fischen bedeutet Fischfang mit einem Netz ausüben. Es ist Fischern vorbehalten. Im amerikanischen / englischen ist dies übrigens genau so. Fishing = Fischerei. Angeling = angeln.

Der Begriff des Fischens ist fest in der Bibel verankert. Nachzulesen in Johannes 21:3-23. Fischen - Boot - Netz -Fang. Das sind die Begriffe, um die es geht.

Ich gehöre nicht zu dieser Glaubens­gemeinschaft. Ich weiß, daß ich ein Angler, und zwar ein Ufer- und Strandangler bin, und sonst nichts.

Das Bundesamt für Naturschutz (BFN) definiert das F*-Wort in Bezug auf das Angeln auf dem Meer ganz deutlich: Die F*-Wort in den Gewässern der deutschen AWZ wird entweder von Angelkuttern oder von kleineren Booten aus praktiziert.

Das BfN, eine Bundesbehörde, hält sich bei seiner Ansicht an den Geltungsbereich des SeeFischG. Von See kommend endet die Gültigkeit des Gesetzes am Strand. Auf dem Meer sind mit Einfluß auf den Dorsch­bestand nur Boots- und Kutterangler der Fraktion Angler unterwegs. Das verstehe ich.

Es gibt eine europäische Komponente der F*-Wort. Dargestellt wird sie durch das Institut OF Rostock und dem Deutscher Angelfischer Verband e.V. (DAFV):

Harry Strehlow, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Thünen-Institut für Ostseefischerei, vertrat die akademische Perspektive. Er forderte eine echte Anerkennung und Verwaltung der marinen Freizeitfischerei in der GFP und verwies auf das Beispiel des U.S. Fishery Conservation and Management Act, welcher die Freizeitfischerei in der Formulierung seiner Ziele und Maßnahmen klar benennt und anerkennt. Schließlich sagte er, dass wir nicht über die sogennante blue economy und ihr Wachstum diskutieren und dabei den Freizeitfischereisektor ignorieren können.

Die Überschrift des DAFV ist eindeutig: Die Aufnahme der F*-Wort in die Gemeinsame Fischereipolitik findet breite Unterstützung. Das Institut OF Rostock spricht hier von der marinen F*-Wort. Damit sind vielleicht Meeres F*-Wort gemeint, ...die mit kommerziellen Fanggeräten auf Fischfang gehen dürfen?

Auf jeden Fall muß in naher Zukunft jeder F*-Wort ein Fangbuch führen. Nach jedem Fang muß der gefangene / aus der Hand gerutschte / gesichtetes Tier über eine App, die auf einem salzwassertauglichen iSmartphone betrieben werden sollte, an die EU gemeldet werden. Das ist so oder ähnlich bereits beschlossen.

Das Institut OF Rostock hat eine weitere Ansicht der F*-Wort in Gebrauch: ...Tatsächlich entsprach allein die jährlich durch die deutsche Freizeitfischerei entnommene Dorsch-Biomasse in den Jahren 2005 bis 2010 im Mittel knapp 50 % der jährlichen Anlandemengen der deutschen kommerziellen Fischerei aus demselben Gebiet.... Hier werden alle Dorsch-Angler als F*-Wort bezeichnet.

Herrn Dr. Harry Vincent Strehlow macht in seinem Beitrag deutlich, dass F*-Wort und Hobbyanglen das selbe ist: Charakterisierung der Hobbyfischerei mit passiven Fanggeräten auf Aal ...Um den Bestand des europäischen Aals besser schätzen zu können, müssen Fänge aus der Freizeitfischerei in der Nord- und Ostsee quantitativ erfasst werden.....

Unter Mitwirkung von Herrn Dr. Harry Vincent Strehlow wird in einem Projekt des Institus OF Rostock die Frage gestellt: Welches Angelerlebnis willst Du?.

Dort ist bemerkt, dass ein F*-Wort eine Person ist, die den Fischfang nicht beruflich ausübt.

Im Thünen Report Nr. 83 geht es um die Beleuchtung des Themas Ökologische, soziale und ökonomische Dimensionen des Meeresangelns in Deutschland.

Dort ist auf S.29f definiert, dass sich F*-Wort in Abhängigkeit der Fanggeräte in zwei Formen unterscheiden lässt:

In den deutschen Meeresgewässern lassen sich hinsichtlich der hauptsächlich genutzten Fanggeräte bzw. -methoden zwei Formen der F*-Wort unterscheiden: Angelfischerei: Nutzung von Handangeln (Rute, Rolle, Schnur und Haken) und Hobbyfischerei: Nutzung von passiven Fanggeräten z. B. Reusen, Stellnetzen und Langleinen.

In der Kumulative Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades doctor rerum naturalium (Dr. rer. nat.) am Lehrstuhl für Allgemeine und Spezielle Zoologie des Instituts für Biowissenschaften an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock mit dem Titel: Einbezug der Sterblichkeit von Rückwürfen in der Freizeitfischerei in das europäische Fischereimanagement wird in der Einleitung bereits auf Seite 3 klargestellt, was F*-Wort ist. Nämlich:

... Freizeitfischer nutzen sowohl aktive Fangmethoden, wie z.B. Angelruten, Handleinen und Harpunen, aber auch passive Fangmethoden, beispielsweise Netze, Reusen und Langleinen...

In der Reportage des DLF mit dem Titel Big Data Big Fisch Teil 2 wird danach gefragt: Wie viele seid ihr? Mit der Frage sind Fische gemeint. Wissenschaflter wollen erfassen, was die Fischer übrig lassen. Hier ist nicht mehr der Begriff F*-Wort problematisch, sondern nun wird der Begriff Angelkutter in Zweifel gezogen ...Freizeitfischer auf so genannten Angelkuttern müssen sich an keine Quote halten. Sie holten Schätzungen zufolge aber zuletzt fast genauso viel Dorsch aus der Ostsee wie kommerzielle Fischer ....

In 2017 gab es nach der vorbildlichen Dokumentation von Netzwerk Angeln ein Baglimit für Angler von 5 Dorschen. In der Schonzeit, den Monaten Februar und März galt für Angler ein Baglimit von 3 Dorschen. Die Menge an Dorschen, die Angler damals entnommen haben, soll etwa 1/3 der Menge an Dorsch, die von Fischern auch über Laichgebieten während der Schonzeit entnommen wurden, betragen.

Verlässliche Zahlen zu dem Dorschfang gibt es nicht. Zu den Rückwürfen der Fischer auch nicht. Die Menge der geangelten Dorsche kennt keiner genau. Keine dieser Zahlen lässt sich exakt ermitteln. Es gab bescheidene Versuche, in denen mit akrobatischen Methoden Zahlen präsentiert wurden. Es handelt sich zwar um ein Thema aus der Natur, aber die exakte Naturwissenschaft endet an den sozialen Komponenten. Management ist nicht möglich. Es fehlen die Zahlen dafür.

Weiß denn keiner, was Freizeitfischerei ist?

Doch, doch: Der Bildungs-Verband deutscher Freizeitfischer e.V. hilft weiter!

Die EU sagt es deutlich: Das F*-Wort ist nicht greifbar. Das F*-Wort ist europoaweit nicht definiert.

Die EU ist also sehr genau im Bilde: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2018 zu dem Sachstand der Freizeitfischerei in der Europäischen Union (2017/2120(INI))

Mit meinen Darstellungen schließe ich mich der EU-Ansicht in der Erwägung an, G. dass es auf EU-Ebene keine vereinbarte, einheitliche und eindeutig Bestimmung des Begriffs Freizeitfischerei gibt, und in der Erwägung, dass die Freizeitfischerei deshalb nur schwerlich kontrolliert werden kann, kaum diesbezügliche Daten erhoben werden können und ihre Auswirkungen auf die Fischbestände und auf die Umwelt sowie ihre wirtschaftliche Bedeutung kaum bewertet werden können... teilweise an.

Trotzdem verwenden Politiker das F*-Wort in einem Redebeitrag und übersetzen ihn in viele andere Bedeutungen in der Hoffnung, ein zutreffender Begriff könne Sachkunde beweisen. Dabei zeigt die Verwendung des F*-Worts die geringe Bildungstiefe deutlich auf.

Beispiele aus Land- und Bundestag in Arbeit.

Diese krude Verwendung des Begriffs F*-Wort zeigt, dass es die Gedanken vieler F*-Wort Poweruser so verwirt hat, dass der Dorschbestand in der Ostsee zusammengebrochen ist. Es gibt keine Dorsche mehr in der Ostsee. Die Fangmenge beträgt 19 Tonnen p.a. Ein norwegischer Kabeljauzüchter bringt p.a. 20.000t auf den Markt und schafft es, den Bestand zu erhalten.

Die EU sagt es deutlich: Das F*-Wort ist nicht greifbar. Das F*-Wort ist europoaweit nicht definiert. Kontrollen sind deshalb kaum möglich, Zahlen für Entscheidungen liegen nicht vor. Wie schafft es ein Unwort in einen deutschen Gesetzestext zu kommen?

Es geht hier also um eine nationale Angelegenheit. Es geht um die Volksernährung, um den Fischfang, um Fischer, um Angler und vor allem um die Volksverdummung. Das ist eine ernste Sache. Wir haben einen Sprachgebrauch wie im Feudalismus, als nur der Adel Fischfang ausüben durfte. Damals gab es noch keine Angler.

Ich knipse hier lediglich das Licht an und lenke den gleißenden Lichtstrahl auf die Stelle, an der Demokratie unzulässig abgeschafft wurde. Mit dem F*-Wort. Das ist nudging vom Feinsten! Ich komme im Laufe der nächsten Zeilen darauf.

Im folgenden schreibe ich dieses Unwort nur noch als F*-Wort. Mehr ist es nicht wert. Wer es verwendet, handelt unver­anwortlich. Ich werde als Angler mit dem Wort als jemand beschrieben, der sich in seiner Freizeit wie ein Fischer verhält und der in seiner Freizeit auch alle Fähigkeiten eines Fischers besitzen soll. Das ist Unfug. Es handelt sich um eine gewollte Bedeutungs­verschiebung. Manche sagen auch Kauderwelsch zu einer solch unklaren Ausdrucksweise. Wenn die Sprache der Spiegel der Gedanken ist, lässt dieses Wort das Unvermögen für Exaktheit und Trennschärfe von Lebenssachverhalten sehr deutlich erkennen. Kauderwelsch. 1 Wort 100 Bedeutungen.

Ich kann mit meiner 0,17mm dünnen Angelschnur einen Dorschschwarm nicht einkesseln, ihn dann in seiner Gesamtheit aus dem Wasser heben und damit vernichten. Wenn von Anglern etwas gefangen wird, erfolgt die Mengenangabe des Fangs in Stück, nicht in Tonnen. So lautet auch die Frage in den Fangmeldungen, die ich jährlich abgeben muß. Ich gebe meinen Heringen sogar einen Namen: Ich nenne sie seit Jahren J007B/24-nn.

Kein Angler hat die Fähigkeit eines Fischers. Sonst würden Angler als Fischer bezeichnet werden. Fischer üben den Fischfang mit Netzen aller Art und ggf. mit Langleinen aus. Beide Fanggeräte können mehrere Kilometer lang sein. Der Einsatz der Fangmethoden der Fischer ist Anglern verboten. Sie angeln mit einer Handangel und einer dünnen Schnur. Mehr ist nicht erlaubt.

Angler haben nicht die Fähigkeiten von Fischern. Die Unterscheidung Angler / Fischer erfolgt an Hand ihrer unterschiedlichen Fähigkeiten des Fischfangs. Das ist allgemein bekannt, gesetzlich genau festgelegt und wohl unbestritten. Angler durften früher während der Schon- und Laichzeit der Dorsche nicht nach ihnen angeln. Fischer müssen Dorsche, die über den Laichgebieten der Dorsche während der Laichzeit abgefischt werden, entnehmen. Auch die Superlaicher. Dieses Verhalten könnte aus meiner Anglersicht dem Dorschbestand nachhaltig bis zur Vernichtung geschadet haben. Bei Einsatz des gesunden Menschenverstandes halte ich diese Ansicht für sehr plausibel. Udo: Es gibt auch illegalen Rückwurf. Der wird vom OF geschätzt.

Ich finde, das Wort Forschungsbergwerk ist nicht ganz so verwerflich wie das Wort F*-Wort. Bei dem Wort F*-Wort könnte es sich um eine Sprachlüge handeln. Ich forsche weiter zu diesem Thema. Nun habe ich sogar Literatur über Sprachlügen gefunden.

Das F*-Wort erscheint protokolliert in Reden von Politikern im Land- und Bundestag und sogar im Gesetzestext. Das F*-Wort wird auch von Politkern verwendet, die Angler sind. Auch sie halten sich für F*-Wort. Ab 1.7.2024 wird es ein neues Gesetz wirksam: Danach wird genau protokolliert, welche Person welche Worte in Gesetzestexte eingebracht hat. Ein Erfolg von LobbyControl. In diesem Fall ist es klar erkennbar. Beste Lobbyarbeit.

Freizeit ist kein für die Außenwelt sofort und unmittelbar eindeutig wahrnehmbares Geschehen. Ich als Angelblogger habe keine Freizeit, wenn ich angle. Ich übe ständig meine selbständige Tätigkeit auf einem Fischzug aus. Unsichtbar. Wer Angelblogger werden möchte, muß auf jeden Fall zunächst Erfahrungen am Wasser sammeln, von denen er berichten kann. Damit sind diese Angel- und künfitgen Blogger-Kollegen nicht in ihrer Freizeit unterwegs. Sondern eindeutig selbständig. Das Wort angeln beschreibt sehr gut den Vorgang, der beim Dorschfang mit der Handangel praktiziert wird. Das Angeln ist ein sozialer Vorgang, der beobachtet werden kann. Die Dorschpolizei könnte diesen Vorgang sofort zweifelsfrei erkennen. Das soziale Verhalten Freizeit hingegen kann nicht unmittelbar beobachtet werden. Objektive Tatbestände richten sich an konkreten sozialen Handlungen aus. Angeln ist ein einfach beschreibbarer, objektiver Tatbestand. Freizeit hingegen nicht.

Freizeit bedeutet, frei sein von allen Aufträgen, Verpflichtungen, sobald man eingebunden ist und gegen Pflichten verstößt, kann man die Zeit nicht selbst bestimmen. Wenn man selber gerne zum Fußball möchte, aber Frau Oberfeld den Fang von Fischen anordnet, ist man nicht mehr frei in seinem handeln.

Damit eine Vorschrift wirken kann, müssen alle darin genannten Tatbestandsmerkmale zutreffen. Trifft nur eine Voraussetzung nicht zu, tritt die Rechtsfolge nicht ein. Ein Dorschpolizist müßte das Tatbestandsmerksmal in der Freizeit prüfen. Wie soll das gehen?

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für Cannabis spricht Innenminister Herbert Reul, NRW, deutliche Worte über die Überprüfung ungeeigneter Tatbestände auf der Straße durch die Polizei: ...Ich sage Ihnen, ich habe keine Lust, meine Polizisten mit so einem Scheiß zu beschäftigen. Die Dorschpolizei muß an den Strand. Sie muß genau untersuchen, ob ich in meiner Freizeit angle und das Ergebnis genau dokumentieren. Sonst würde alles ins Leere laufen.

Freizeit ist kein soziales Verhalten. Um Freizeit feststellen zu können, muss auf jeden Fall überprüft werden, ob ausgestempelt wurde. Rentner können gar nicht ausstempeln. Selbständige auch nicht. Sie haben keine messbare Freizeit. Dieser ganze Unsinnsaufwand mit Dorschpolizei für Dorsche, die gar nicht gefangen werden können, weil es sie nicht mehr gibt? Das zieht mir die Watschuhe aus:

Politik zieht Uferanglern die Watschuhe aus: Entnahmeverbot? für Dorsche, die gar nicht mehr da sind
Politik zieht Uferanglern die Watschuhe aus: Entnahmeverbot? für Dorsche, die gar nicht mehr da sind

Berücksichtigt man die Auffassung des Institus OF Rostock, wonach es für die Entwicklung des Dorschbestands egal ist, ob 500 Tonnen (oder mehr) Dorsche mehr gefangen werden, ist das Vorhalten der notwendigen, flächendeckenen Kontrollen unsachgemäß und wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen.

Originalton Institut OF Rostock: "... Die Fischerei spielt für die weitere Entwicklung des Dorschbestandes keine nennenswerte Rolle mehr – egal, ob die Fangmengen 100, 300 oder 500 Tonnen betragen. ..." Stand 10/2023 letzter Absatz vor Ansprechperson Anm. Udo: Von den Internetseiten des Instituts OF Rostock verschwinden gelegentlich Seiten oder Inhalte aus dem Netz, was allgemein mit den Wort Im Netz verschwindet nichts nicht für möglich gehalten wird.

Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft Das ist ein Postulat aus dem Kodex der DFG, aus den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Wohin mich das Angeln nach Dorschen führt, ist sensationell.

... Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft. Sie ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die den respektvollen Umgang miteinander, mit Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern, Tieren, Kulturgütern und der Umwelt umfasst und das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert. Mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wissenschaft ist untrennbar eine entsprechende Verantwortung verbunden. Dieser Verantwortung umfassend Rechnung zu tragen und sie als Richtschnur des eigenen Handelns zu verankern, ist zuvorderst Aufgabe jeder Wissenschaftlerin und jedes Wissenschaftlers sowie derjenigen Einrichtungen, in denen Wissenschaft verfasst ist....

Ich freue mich, dass die Europäische Union hilflos an dem F*-Wort gescheitert ist:

Aus der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2018 zu dem Sachstand der Freizeitfischerei in der Europäischen Union (2017/2120(INI))
• Q. in der Erwägung, dass die Zahl der Personen, die in Europa der Freizeitfischerei auf See nachgehen,
• G. in der Erwägung, dass es auf EU-Ebene keine vereinbarte, einheitliche und eindeutige Bestimmung des Begriffs Freizeitfischerei gibt, und in der Erwägung, dass die Freizeitfischerei deshalb nur schwerlich kontrolliert werden kann, kaum diesbezügliche Daten erhoben werden können und ihre Auswirkungen auf die Fischbestände und auf die Umwelt sowie ihre wirtschaftliche Bedeutung kaum bewertet werden können;
• und noch viel mehr

Die Auffassung des Institus OF Rostock (siehe Internetseite), die Ostsee könne als Versuchslabor des Institus aufgefasst werden und das nudging sei eine erlaubte Methode der (Meeres) Wissenschaft zur Manipulation von Menschen und der Gesellschaft, zu was auch immer, sehe ich sehr problematisch. Auf Peter Hahne und den Begriff des Idioten komme ich noch zurück. In einem Versuchslabor werden durch die Forschenden die Bedingungen festgelegt und kontrolliert, die untersucht werden sollen. Im Forschungsgebiet Ostsee bestimmen die Naturkräfte die Bedingungen und die meßbaren Größen. Kein Forscher des Instituts OF Rostock nutzt die Ostsee als Labor.

Die Mitglieder des internationlen Rates für Meeresforschung (ICES) forschen für die Weltgemeinschaft. Wissensbasiert werden Empfehlungen in den politischen Bereich gegeben. Ich finde dieses Vorgehen gut.

Der Rat beobachtet seit Jahren den Dorschbestand und hat erkannt, dass der Zusammenbruch des Dorschbestandes der westlichen Ostsee drohen könnte. Auch Geomar weist in seinen Forschungen immer wieder darauf hin. Seit Jahren. Der Rat hat sich deshalb auf die Suche gemacht, um die Einflußfaktoren, die auf den Dorschbestand einwirken, zu erfassen und zu benennen.

Das Institut OF Rostock hat dem ICES die Faktoren benannt, die auf den Dorschbestand wirken. Dies lässt sich weitgehend vom Schreibtisch aus analytisch erledigen. Schnell kann man auf Gruppen wie Fischer und Angler kommen, die auf den Dorschbestand wirken. In einem weiteren Schritt wurde versucht, den granularen Einfluß von Gruppen der Angler zu quantifizieren. Welche Mengen Dorsch wird von den unterschiedlichen Gruppen der Angler gefangen? Das galt es zu ermitteln. Dem ICES wurden die Zahlen vorgelegt. Hier ist das Ergebnis:

...land-based fishing methods (surf angling and wading) had no significant effect on the recreati­onal cod harvest.... Das Angeln von Land hat keinen bedeutenden Einfluß auf den Dorscbestand.

Ich habe die (akrobatisch) ermittelten Zahlen des Institus OF Rostock vorliegen. Die Zahl der Watangler beträgt danach etwa 1% der F*-Wort. Durchschnittlicher Fang für Watangler etwa 0,1 Dorsch pro Angeltag. Ich schätze die Zahl eher auf 0,01 Dorsche pro Angeltag pro Uferangler. Eher weniger. Bei mir beträgt diese Zahl NULL. Als Uferangler bin ich seit Jahren stolz auf meinen freiwilligen Schutz der Dorsche zum Erhalt des Dorschbestandes.

Diese unbedeutende Menge ist der Impact von Uferanglern auf die Größe des Dorschbestandes. (Udo: OF muß nur wichtige Zahlen an ICES liefern. )

Diese Zahlen geben der Politik die Möglichkeiten für Regelungen. Die Festlegung einer Entnahmegrenze von 5 Dorschen pro Tag, dann 3, dann 1 Dorsch pro Angler pro Tag machte zunächst Sinn. Seebasierte Angelmethoden, das Boots- und Kutterangeln, waren davon massiv betroffen. Die Flotte der Angelkutter an unserer Küste ist zusammengebrochen. Uferangler waren von dieser Regelung kaum betroffen. Eine Menge von 5 Dorschen zu fangen und in die Küche zu bringen war gar nicht möglich.

Nun fängt es an, schmutzig zu werden: Die Menge an Dorschen, die wir Angler nicht mehr entnehmen durften, dienten gar nicht dem Schutz der Dorsche. Um diese Menge wurde die Menge erhöht, die von den Fischern gefangen und verkauft werden durfte. Der Schutz des Dorschbestandes spielte politische keine Roile.

Neu: 17.03.2024: Bei meinen Recherchen ist mir aufgefallen, dass der Leiter des Institus OF Rostock gleichzeitig einen Posten im wissenschaftlichen Beirat des Fischereiverbandes vorweisen kann. Er agiert also als linking pin, als Verbindungsglied, zwischen dem Verband und einer staatlichen Institution. Hier handelt es sich lt. Lexikon anscheindend um einen besonderen Lobbyisten. Nun wird mir so manches klar. Das ist bestimmt nicht erlaubt. Das muß ein besonderer Arbeitsvertrag sein. Die Lobbyarbeit behindert auf jeden Fall die Fähigkeit, umfassend und genau zu forschen. Rein zeitlich. Wie wirkt sich das auf die Qualität der Forschung aus? Das würde ja bedeuten ...

Ich erwähnte an anderer Stelle bereits, daß wir uns in einem Verteilungskampf eines der letzten Fischbestände befinden. Er findet vor meiner Haustür statt. Seit Jahren. In diesem Krieg werden alle Register gezogen. Auch das framing und nudging werden eingesetzt. Es wirkt auch auf Politiker. Wurden sie korret informiert? Oder was ist da los? Lobbyinteresse hat mit dem F*-Wort Einzug in das SeeFischG gefunden.

Mit dem Begriff der F*-Wort kann man schnell, einfach und elegant vorbei an datenbasierten Einflußgrößen alle Gruppen der Angler dazu bringen, sich trotz aller Unterschiede einheitlich in einer bestimmten Weise zu fühlen. Irgendwie ist man ja F*-Wort. Auf die sicher sehr interessanten psychologischen Aspekte, die diesen manipulatiben Effekt hervorrufen, kann ich mangels Sachkunde kaum etwas sagen. Udo: OF weist auf seine hervorragende sozio blub Expertise hin.

Dieses Wort ist angewandtes Framing im Rahmen des Nudging. Es bestimmt das tägliche Leben aller Uferangler, führt zu dem Aufbau eines Kontrollapparates, der gar nicht notwendig wäre, weil kaum Dorsche gefangen werden können und zur Zerstörung des Vertrauens in den Staat, der Demokratie und zur Zerstörung des guten Rufes der Wissenschaft.

Das Ansinnen des ICES ist der Erhalt des Dorschbestandes. Der Einfluß der Uferangler wird überschätzt, spielt trotzdem für den Erhalt des Bestandes keine Rolle. Die gesetzliche Formulierung zum Schutz der Dorsche hätte also lauten können: Das zielgerichte Angeln nach Dorschen von Booten- oder Kuttern (seebasierten Angelmethoden) ist verboten. Dies wäre eine Regelung auf wissenschaflticher Grundlage.

Statt dessen ist das F*-Wort in das Gesetz aufgenommen worden. Dies konnten Verbände und Presse verbreiten. Nach der EU-Regelung und nach dem deutschen SeefischG ist die F*-Wort verboten. Vereinfachend konnte gesagt werden, dass Baglimit betrag nun NULL.

Jeder Angler glaubt nun, er dürfe landbasiert nicht nach Dorschen angeln. Ich höre das jeden Tag von den Kollegen, die am Kai stehen. Dabei gilt diese Regelung nur in ICES-Gebieten, im Geltungsbereich der Gesetze.

Der Geltungsbereich des Gesetzes ergibt sich aus seinem Namen: Gesetz zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen Union. Das Ufer gehört nicht zu dem Geltungsgebiet des Gesetzes. Die Binnengewässer auch nicht. Der Geltungsbereich des Gesetzes ist exakt festgelegt (s.u.), Am Ufer gilt das Recht meines Bundeslandes. Dort kann ich von einem Fangverbot für Dorsche vom Ufer nichts lesen.

Der ICES macht mit diesem schönen Bild deutlich, wo er Regelungsbedarf sieht: Auf dem Wasser. https://www.ices.dk/news-and-events/news-archive/news/Pages/RecreationalFisheries.aspx
Quelle: https://www.ices.dk/news-and-events/news-archive/news/Pages/RecreationalFisheries.aspx Letzer Abruf: 03.03.2024, 20:00Uhr

Auf dem Bild sind F*-Wort zu sehen. Einen Uferangler kann ich nicht entdecken. Uferangler sind danach keine F*-Wort. Diese Botschaft des ICES sagt mehr als 1000 Worte. Das Bild ist eindeutig.

Das Bundesamt für Naturschutz definiert F*-Wort im Sinne des ICES als Angler, die von Kuttern oder kleinen Booten angeln. Diese Gruppe der Angler hat einen großen Einfluß auf den Dorschbestand.

Gesetz zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischer­eirechts der Europäischen Union (Seefischereigesetz - SeeFischG) (Entwurf mit Absichten: https://dserver.bundestag.de/brd/2021/0004-21.pdf / Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/seefischg/SeeFischG.pdf)

§ 1a Begriffsbestimmungen

(1) Seefischerei übt aus, wer auf See erwerbsmäßig Fische fängt, zu fangen versucht, an Bord nimmt, aus Meeres­aquakultur oder in anderer Weise gewinnt. Die landseitige Grenze der Seefischerei verläuft wie die Grenze der Seefahrt nach § 1 der Flaggen­rechts­ver­ord­nung.

(1a) F*-Wort übt aus, wer nicht erwerbsmäßig im Rahmen der Frei­zeit­gestaltung Fische fängt.

FlaggenrechtsVO

§ 1

Als Grenzen der Seefahrt im Sinne des § 1 der Flaggen­rechts­gesetzes werden bestimmt:
1. die Festland- und Inselküstenlinie bei mittlerem Hochwasser,
2. die seewärtige Begrenzung der Binnenwasserstraßen,
3. bei an der Küste gelegenen Häfen die Verbindungslinie der Molenköpfe und
4. bei Mündungen von Flüssen, die keine Binnenwasserstraßen sind, die Verbindungslinie der äußeren Uferausläufe.

Nach diesen Regelungen ist das Angeln und die Entnahme von Dorschen im gesamten Nord-Ostsee Kanal (Binnengewässer) nach Maßgabe der BiFVO, erlaubt. Das gilt auch für die Schwentinemündung, auf der Schlei und auf der Trave. Die Locals in Kiel kennen die seewärtige Begrenzung der Binnenwasserstraße NOK. Das ist die Verbindungslinie zwischen den Leuchtfeuern.

Uferangler sind keine F*-Wort i.S. des SeeFischG. Auch sonst nicht. Sie sind, ganz einfach, Uferangler. F*-Wort ist eine Wortschöpfung eines Sachverhaltes den es gar nicht gibt. Den Ursprung dieses Vorgehens ist bereits im 1. Buch Mose; 11,1 bis 11,9 beschrieben. Götter können solche Sprachverwirrung absichtlich schaffen.

Nun ist klar geregelt, was F*-Wort eigentlich bedeutet: Es ist das Boots- und Kutterangeln. Das ist gesetzlich nun so geregelt. Der Begriff ist für das Angeln auf See reserviert.

Nachbarrecht zieht nicht. Dort liegen parallel zwei Eigentumsrechte nebeneinander vor. Hier liegt zum einen weiter das Recht des Landes an seinem Gewässeer vor und zum anderen das Recht zu dessen Verwaltung. Dieses Recht hört an den vereinbarten Grenzen auf. Sobald der Dorsch die Verwaltungsgrenze überschritten hat, fällt er nicht mehr unter die Regelungen. Deswegen ist das Angeln nach Dorsch im Graben erlaubt. Der Dorsch kommt aus einem Verwaltungsgebiet. Am Strand ist es nicht anders. Der Dorsch kommt aus dem Verwaltungsgebiet und verlässt legal das Salzwasser. Am Strand gilt das Recht des Bundeslandes. S.a. Seite 1. Dorschzucht im Kanal. Politik zieht Uferanglern die Watschuhe aus: Entnahmeverbot für Dorsche, die gar nicht mehr da sind
Politik zieht Uferanglern die Watschuhe aus: Entnahmeverbot für Dorsche, die gar nicht mehr da sind

heringe meerforellen dorsche hornhechte makrelen
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