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Schonbezirke für Fische in Kiel

Aus §7 KüFO ergibt sich, dass Fischschonbezirke eingerichtet werden können. Aus einer Anlage zur KüFO ergeben sich Ein­zelheiten. Für den Bereich Westufer Kiel gibt es zwei Fisch­schon­bezirke, die zeitlich befristet für die Zeit vom 01.10. bis 31.12. eingerichtet sind. Dies ist zum einen der Bereich um die Strander Au (nördlich von Strande) und zum anderen die Münd­ung der Fuhlenau.

Der Fischschonbezirk reicht 200m, links und rechts am Strand ent­lang. Von der Strandlinie reicht er 200m weit ins Wasser hinein. Es entsteht damit ein rechteckiger Fischschon­bezirk. Das Angeln ist in dieser Schutzzone in der genannten Zeit voll­kommen verboten. Wer sich nicht dran hält, dem ist eine teure Bestrafung sicher, hörte ich. Aber nur dann, wenn er erwischt wird.

Und so sieht es in freier Wildbahn bei Strande aus:
Hinweisschild Fischschonbezirk in Strande
Hinweisschild Fischschonbezirk in Strande

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