Allgemeinverfügung und Gesetze beim Angeln in KielIn Schleswig-Holstein besteht in den Küstengewässern das Recht auf freien Fischfang (§4 Abs. 1 des Landesfischereigesetzes.) Der Fischfang darf nicht mit z.B. Dynamit oder Harpune erfolgen, sondern nach § 4 Abs. 2 LFischG mit der Handangel, wobei eine Höchstanzahl nicht festgelegt ist. Auch die Anzahl der Haken ist hiernach nicht beschränkt.Wer als richtig sachkundig gelten möchte, spricht nicht von Haken sondern von Anbissstellen. Auf jeden Fall ergibt sich aus §26 Abs. 1 LFischG, dass bei der Ausübung des Fischfangs ein gültiger Fischereischein mitgeführt werden muss. aktuelle Frage 13.03.2016 Delfine im Bereich der Holtenauer Schleuse gesichtet. Dürfen diese Tiere mit der Handangel in der Ostsee gefangen werden? Gibt es ein Mindestmaß? :-) Delfine gehören zu den Zahnwalen. Sie sind Säugetiere und keine Fische. Angeln nach Säugetieren wie Bullen, Pferden und auch Delfinen ist gesetzlich verboten. Seit 15. Juli 2013 An gewerblichen Angelteichen und auf kommerziellen Fischkuttern besteht KEINE Fischereischeinpflicht mehr. Was ich beim Fischfang an der Küste beachten muss, ergibt sich aus dem Link, der leider nicht mehr funktioniert In §2 der KüFO ist genannt, welche Mindestmaße, Mindestgewichte, Fangbeschränkungen und Schonzeiten für die Arten bestehen. Na gut, es ist nicht die einzige Quelle mit zu beachtenden Regeln. Es gibt zusätzlich eine Allgemeinverfügung. Dort werden Ausnahmen gemacht. Manchmal kommt es dabei zu Fehlern. Die Rechtslage ist für Angler nicht sehr übersichtlich geregelt, finde ich. Der Staat empfielt jedem Angler, sich vor dem Angeln über die aktuelle Rechtslage zu informieren. Wenn der Staat die aktuelle Rechtslage nicht darstellt und es versäumt, Verordnungen zeitgerecht zu veröffentlichen, läuft das nicht. Der Staat macht sich unglaubwürdig. Dieses Staatsversagen ist auf dieser Seite dokumentiert. Es besteht schon lange. Es wird nicht geändert. Da könnte sich der ein oder andere Betroffene eine stark führende Regierung wünschen, die alles wieder in Ordnung bringt. Kajak-Rudi, Kiel, 05. März 2020, 18:26 ... Ausserdem musste ich mich gestern wundern, dass in Eckernförde ein Fischer massenhaft frisch gefangene Schollen während der Schonzeit verkauft hat. Ist wohl eher ein Problem. Oder waren das alles Männchen oder hab ich was nicht mitbekommen? LG Rudi Der Kollege pillepalle hat die Rechtslage für 2020 genau beschrieben: Allgemeinverfügung Die Allgemeinverfügung zur Zulassung von Ausnahmen nach § 22 KüFVOgilt auch 2023. Sie wurde erstmals 2006 erlassen und sollte damals als Provisorium vorläufigAusnahmen regeln, bis diese bei einer umfassenden Änderung direkt in die KüFVO übernommen werden. Dabei ist es geblieben, so daß weiterhin die Mindestmaße für Flunder, Hering, Wittling und Kliesche aufgehoben sind, ebenso die Schonzeiten für weibliche Scholle, weibliche Flunder, Steinbutt und Glattbutt. Wer dem o.g. Link folgt man am Ende des Textes verwirrt sein durch die genannte Jahreszahl "2018". Das rote Sternchen dahinter führt aber zu der zusätzlichen Information "Gültigkeit verlängert bis zum 31.12.2020 gem. Erlass vom 17.08.2018 - V 104 - 120.02 - (Amtsbl. Schl.-H. 2018 Nr. 37, S. 748 Grüße pillepalle Besten Dank sagt Dir für diese Darstellung Udo 28.03.2020 Nach Angaben auf der Webseite führt dieser Link immer auf die gültige VO. Es handelt sich hier um einen sog. Perma Link. Hoffentlich wird dieser Link durch die Klimaerwärmung nicht aufgeweicht. Für Fischer gelten andere Regeln. Für sie durften die Dorsche kürzer sein, das schont zum einen den Bestand und spart zum anderen Treibstoff. Ich habe das nie verstanden. Kajak-Rudi, Kiel, 05. März 2020, 22:43 Hej pillepalle, na dann ist ja alles in Ordnung und ich bin beruhigt oder auch eben nicht. Danke für die Information. LG Rudi §12 KüFO erlaubt Fischereischeininhabern das Fangen von Wattwürmern mit eigener Muskelkraft außerhalb von Badegebieten für den eigenen Gebrauch. In den Bereichen Flensburg, Lübeck oder an der Schlei gelten teilweise Spezialvorschriften beim Angeln. Merkblatt zum Urlauberfischereischein Neu seit Juni 2016: Für den Bereich des Kanals gilt die Binnenfischerei Verordnung vom 29.06.2016. News 16.02.2016 Zum Heringsangeln in der „oberen” Schlei: das Rätsel scheint gelöst, das Problem aber (noch) nicht. Hintergrund, dass die Stadt Arnis keine Angelerlaubnischeine mehr ausstellt, ist ein Eintrag im „Fischereibuch”, welches der Stadt nur die Erlaubniserteilung an Stadtsöhne (und -töchter) gestattet. Diese Fischereibuch ist ähnlich wie ein Grundbuch zu verstehen, dass eingetragene Rechte und Belastungen verzeichnet. Der herzliche Dank für diese Information geht an Kuddl. Ich bin mir sicher: Kuddl hat mit seinen hartnäckigen Nachfragen, ich konnte sie cc lesen, bei den beteiligten Verwaltungen mit für das nachlesbare Zwischenergebnis gesorgt. Ein alter Eintrag in einem Fischereibuch verdirbt der Stadt Arnis nun plötzlich das aktuelle Geschäft mit dem Heringsfang. Das ist lebendige Geschichte. So ist diese Geschichte entstanden: Hier eine Information zur Erlaubnis zum Heringsfang auf der Schlei von Kuddl, Stand 10. Februar 2016: « ... Wer aber weiter westlich zwischen Arnis und Schleswig sein Glück versuchen will, der scheint derzeit gar nicht die Chance dazu zu bekommen, denn er erhält keine Erlaubnis. Diese gibt es offenbar nur bei der Stadtverwaltung der Stadt Arnis (übrigens die kleinste Stadt Deutschlands!). Auf der homepage hieß es damals lapidar: Erlaubnisscheine für den Fischfang auf der Schlei werden ab sofort (28.01.2016) bis auf Weiteres, nur noch für Bürger, die in Arnis gemeldet sind, ausgegeben! Es gab in Behrensdorf / Ostholstein ein Naturschutzgebiet, in dem das Angeln an ausgewiesenen Stellen ausdrücklich erlaubt war. Der zuständige Landrat ließ in dem Gebiet Schilder mit der Aufschrift: «Angeln verboten» aufstellen. Jawoll. Geschützt werden sollten die Vögel. Die Nutzung des Strandes zum Baden und durch Spaziergänger, auch mit Hunden, war erlaubt. Wenn sich die Füsse eines Anglers im Wasser befanden, war ihm das Angeln erlaubt. Das Angelverbot des Landrates galt nur bis zur Wasserlinie. Ist irre, wa? Nach einer Presse- und TV Kampagne hat sich der Landrat nach «... eingehender Prüfung aller Umstände...» dazu entschlossen, Angelplätze auszuweisen. Februar 2013: Das Naturschutzgebiet soll nun auf die Flachwasserbereiche ausgedehnt werden. Watangeln soll verboten werden, erlaubt sein soll die gewerbliche Fischerei in dem Naturschutzgebiet! Februar 2015: Es sollen neue Regelungen bestehen. Dem LSFV sollen diese bekannt sein. Informationen darüber finde ich leider wieder nicht. Ein sehr sachkundiger User, der vielleicht sogar beruflich mit dem Thema seit Jahren beschäftigt sein könnte, merkt an, das die Entwicklung des Themas auf den LSFV Seiten leider nicht mehr zusammenhängend dargestellt werde. Ob dies Absicht oder technisches Unvermögen des LSFV sei? Wenige Einzelheiten konnte ich am 11.02.2015 genau hier KLICK lesen. Nach den Darstellungen soll dort in dem Gebiet auf keinen Fall der Wattwurmfang mit Muskelkraft erlaubt sein. Ich finde die Darstellung und das Auftreten wieder sehr peinlich für den Anbieter der Seiten. Das zum Thema freier Fischfang! Das Gute ist, dass Ordnungskräfte genau so wenig informiert sind wie das Internet :-) Wilder Westen, auch im Jahr 2024. Das ist entwickelte Digitalisierung! Ich beende dieses Thema für mich mit bleibenden Eindrücken. heringe meerforellen dorsche hornhechte makrelen gesetzte.htm © 2011/2024 udo krummrey gettorf |