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Fischereischein in Schleswig-Holstein

NEU ab 15. Juli 2013 An gewerblichen Angelteichen und auf kommerziellen Fisch­kuttern besteht KEINE Fischer­ei­schein­pflicht mehr. Die Zahlung der Fischer­ei­ab­gabe ist er­forder­lich. Auskunft erteilen auch die Be­treiber. Link funktioniert nicht https: // www. schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/Downloads/Hinweis_gewerblich.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Für Einzelheiten hier klicken

Ich wohne in Schleswig-Holstein. Damit ich «hier» das ganze Jahr über angeln darf, be­nötige ich einen gültigen Fischer­ei­schein. So sieht er aus:
Fischereischein Schleswig-Holstein
Fischereischein in Schleswig-Holstein

Um den Fischereischein zu erhalten, muß eine Prüfung abgelegt werden.

Hier die neuen amtliche Prüfungsfragen für die Fischereischeinprüfung (ab September 2024) zum download.

Gültig ist dieser Fischereischein erst dann, wenn die Fischer­ei­ab­gabe (10€) be­zahlt worden ist. Die Zahl­ung wird durch das Auf­kleben einer Gebühren­marke auf die Rückseite des Scheins doku­mentiert. Doch, doch. Ich habe für dieses Jahr be­zahlt!

Personen, die das 12te Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben (das ist bis Mitternacht vor dem 12. Geburtstag), sind von der Fischereischeinpflicht be­freit, wenn das Angeln durch einen voll­jährigen Fischer­ei­schein­in­haber be­auf­sichtigt wird. §26 Abs. 2 letzter Satz LFischG.

Angler, die ihren Wohnsitz in einem anderen Bundes­land haben und die einen gültigen Fischer­eischein be­sitzen, müssen eben­falls die Fischer­ei­ab­gabe zahlen. Als Quittung für die Zahl­ung dient die Marke, die für 10€ ver­kauft wird. Sie ist vom 1.1. bis 31.12 eines Jahres gütig. Diese Marke muss in den Nachweisschein geklebt werden, Link funktioniert nicht http:// www. schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/Downloads/Nachweisblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=2 der hier als pdf-Datei zum Drucken ver­füg­bar ist. Am Angelgewässer muss sowohl der gültige Fischereischein als auch der gültige Nach­weis­schein mit­ge­führt werden.

Angler mit Wohnsitz in Ham­burg, die nicht in Ham­burg, son­dern ausschließlich in Schleswig-Hosltein an­geln wollen, müs­sen die Ham­burger Fischer­ei­ab­gabe NICHT be­zahlen. Sie be­sitzen trotz­dem einen hier gült­igen Ham­burger Fischer­ei­schein. Mit dem Hamburger Fischer­ein­schein und der Zahl­ung der schles­wig-hol­stein­ischen Fischer­ei­ab­gabe, darf hier ge­angelt werden.

Dies hat Kuddl aus Ham­burg, Communityeintrag 29.03.13, mit dem zu­ständigen Ministerium in Kiel ge­klärt. Ich gebe diese In­for­ma­tion hier gerne an alle Ham­burger Angler mit einem ganz herz­lichen Danke­schön an Kuddl weiter.

Wer keinen Fischer­eischein be­sitzt, kann sich bei der Stadt- oder Ge­meinde­ver­waltung, in deren Ge­biet ge­angelt werden soll, einen Ur­lauber­fischer­ei­schein aus­stellen lassen. Der Ur­lau­ber­fischer­ei­schein gilt 28 Tage. Die Zahlung der Fischer­ei­ab­gabe ist er­forder­lich. Die Verlängerung dieses Scheins ist 1 mal im Jahr möglich. Mit diesem Schein ist es nicht möglich, hier das ganze Jahr lang zu angeln.

Merkblatt für Urlaubsangler

Das MELUR hat rechtzeitig zur Heringssaison 2014 die angekündigte Online-Lösung zum Erwerb der Marke zum Fischereischein bereit­ge­stellt. h ttps://service.schleswig-holstein.de/verwaltungsportal/fvp/fv/MELUR/Fischerei/?sid=19# Hier klicken um zu gucken oder zu kaufen.

Zusätzlich ist in Schleswig-Holstein an be­stimm­ten Ge­wäs­serab­schnitten ein Er­laub­nis­schein not­wendig, um dort An­geln zu dürfen.

Link funktioniert nicht h ttps://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_organisationseinheit.php?id=9170012 In Kiel ist es nur noch mit einer Voranmeldung möglich, Marken in der Stadtverwaltung zu kaufen. Bargeld wird nicht angenommen!

Im Dezember 2017 teilt Esox mit, das diese Marken auch bei einigen Angelhändlern erworben werden können.

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